Die verfassungsrechtliche Zäsur und der Weg in die amerikanische Revolution
Das 18. Jahrhundert war eine Zeit der profounden politischen Transformation, in der die Beziehung zwischen der britischen Mutterland und ihren überseeischen Gebieten von tiefen strukturellen Widersprüchen geprägt war. Diese Widersprüche waren nicht nur wirtschaftlicher Natur, sondern wurzelten in fundamental unterschiedlichen Auffassungen von Souveränität, Recht und politischer Repräsentation. Der daraus resultierende Konflikt veränderte die globale Ordnung nachhaltig und führte zur Gründung einer neuen Nation. Um diese Entwicklung zu verstehen, bedarf es einer genauen Betrachtung der ungeschriebenen britischen Verfassung und ihrer inhärenten Widersprüche.
Es zählt zu den grundlegenden Erkenntnissen der britischen Geschichtsschreibung, auf das Fehlen einer kodifizierten Verfassung hinzuweisen. Bis in die heutige Zeit hat sich an diesem grundlegenden Sachverhalt nichts geändert. Dennoch wäre es gänzlich falsch zu behaupten, das Vereinigte Königreich besitze keinerlei verfassungsrechtliche Grundlage. Diese besteht gleichwohl nicht aus einem einzigen zusammenhängenden Schriftstück, sondern aus einer enormen Fülle von historischen Urkunden, Gesetzen, richterlichen Urteilen sowie politischen Traditionen. Die britische Verfassung korrespondiert mit einem losen Bündel von Texten und Praktiken, die sich beständig im Fluss sozialer Aushandlungsprozesse befinden.
Die Unschärfe der verfassungsrechtlichen Grundlagen im 18. Jahrhundert
Diese Gemengelage machte es bereits im 18. Jahrhundert überaus schwer, exakt festzustellen, was die Verfassung eigentlich besagte. Damit nähern wir uns einer der brennendsten ideellen Fragen der vorrevolutionären Epoche. Faktisch hatten sich das britische und das nordamerikanische Verfassungsverständnis in dieser Zeit vollständig voneinander abgekoppelt. Die nordamerikanischen Kolonisten hatten einen entscheidenden Modernisierungsschub der britischen Verfassung nicht mitvollzogen. Dieser Wandel hatte sich seit dem Ende des 17. Jahrhunderts schrittweise vollzogen, was die Kolonisten entweder ablehnten oder in seinen Konsequenzen schlichtweg nicht verstanden.
Das historische Ringen um das Machtgleichgewicht
Schon seit vielen Jahrhunderten war das englische Verfassungsverständnis von der Rivalität zwischen der Krone, dem Oberhaus und dem Unterhaus gekennzeichnet. Im Kern drehte sich die gesamte politische Debatte um die Frage, wie man zwischen diesen Institutionen zu einem stabilen Gleichgewicht gelangen konnte. Im 17. Jahrhundert ging es dabei einerseits um die Machtbefugnisse des Monarchen und dessen absolutistische Tendenzen. Andererseits stand die Machtverteilung zwischen dem Adel im Oberhaus und den Grundbesitzern im Unterhaus im Fokus. Das Oberhaus repräsentierte die winzige Oberschicht des Landes, bestehend aus wenigen Dutzend Adligen und den Bischöfen der Staatskirche.
Die skurrilen Realitäten der Wahlbezirke
Das Unterhaus hingegen verkörperte keineswegs das breite Volk, sondern den Grundbesitzeradel und einen kleinen Teil des städtischen Bürgertums. Insbesondere die Einteilung der Wahlkreise stand für diesen traditionellen und völlig verzerrten Zuschnitt. Es existierten sogenannte verrottete Wahlbezirke, die einen stark ländlichen Charakter hatten und praktisch keine Wähler mehr besaßen. Dennoch entsandten diese winzigen Gebiete ein bis zwei Abgeordnete in das Parlament. Junge und bevölkerungsreiche Industriestädte waren im Parlament dagegen überhaupt nicht vertreten.
Die Fiktion der repräsentativen Demokratie
In Irland existierte sogar ein Wahlkreis, der lediglich aus einer unbewohnten Sanddüne bestand. Aus heutiger Sicht muten solche Wahlkreise äußerst sonderbar an, da die wenigen Wahlberechtigten ihr Recht geerbt hatten und zur Wahl extra anreisen mussten. Ungeachtet dieser winzigen und an Landbesitz gebundenen Wählerschaft repräsentierte das Unterhaus theoretisch sämtliche Untertanen des Monarchen. Die Wählerschaft war im Laufe des 18. Jahrhunderts auf lediglich drei Prozent der Gesamtbevölkerung geschrumpft. Wenn man die Verhältnisse analysiert, standen sich mit dem Parlament und der Krone zwei grundverschiedene Prinzipien gegenüber.
Die Prinzipien von göttlichem Recht und parlamentarischer Kooperation
Auf der einen Seite stand die auf das Gottesgnadentum gestützte Macht, die sich in den königlichen Vorrechten der Exekutive ausdrückte. Auf der anderen Seite stand das Prinzip des Rechts, das im Parlament aus der Kooperation der beiden Kammern zum Ausdruck kam. Die Adligen im Oberhaus standen dabei nicht zwingend an der Seite der Krone, da sie ihre eigene Unabhängigkeit verteidigten. Gleichzeitig mangelte es an einer Interessenidentität zwischen dem Hochadel und dem städtischen Bürgertum. Diese Diskrepanz führte zu einer Fülle von potenziellen Konflikten innerhalb des Parlaments um Status und Einfluss.
Der Weg zur parlamentarischen Monarchie
Mit der Herausbildung des frühneuzeitlichen Machtstaates bedurfte es im 17. Jahrhundert eines blutigen Bürgerkriegs. Hinzu kamen eine unblutige Revolution sowie zahlreiche kleinere Konflikte im 18. Jahrhundert. Diese Ereignisse waren notwendig, um ein neues verfassungsrechtliches Gleichgewicht innerhalb des seit 1707 existierenden Vereinigten Königreichs zu erreichen. Das Land wurde in dieser Zeit erst von den Oraniern und anschließend von den Hannoveranern regiert. Immerhin war es dem Parlament im Jahr 1688 gelungen, die absolutistischen Ambitionen der vorherigen Dynastie in die Schranken zu weisen.
Die Zähmung der absolutistischen Ambitionen
Das Unterhaus hatte aufgrund seines Budgetrechts zunehmend mehr Macht an sich gezogen. Damit war jedoch noch lange nicht klar, wie das künftige Verhältnis zwischen den drei Gewalten geregelt sein würde. Die neuen Herrscherdynastien hielten nämlich sehr wohl an der Idee einer Staatskirche und des Gottesgnadentums fest. Damit lag die Souveränität in der komplexen Monarchie zunächst noch beim König allein. Diese Konstruktion unterschied das Vereinigte Königreich von den meisten kontinentalen katholischen Monarchien.
Die Besonderheit der britischen Staatskirche
Die katholische Kirche stand dem Konzept des Gottesgnadentums traditionell deutlich skeptischer gegenüber. Für Großbritannien legte dieser Gedanke jedoch die Grundlage für eine Modernisierung der komplexen Monarchie. Die Entwicklung erfolgte aus dem Geist einer monarchischen, aber eben nicht absolutistischen Souveränität. Ohne die Krone gab es kein Vereinigtes Königreich und keine Kontrolle über die weit verstreuten Kolonien. Das Parlament konnte nach all den Kämpfen des 17. Jahrhunderts nicht einfach wieder beiseitetreten.
Die Etablierung der gemeinsamen Souveränität
Dafür hatten die beiden Kammern die vorherige Dynastie nicht gestürzt. Unter den neuen Herrschern pendelte sich in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts ein neues Gleichgewicht ein. An die Stelle des allein herrschenden Königs trat die Idee des Monarchen im Parlament. Die Souveränität lag nun in der organischen Verbindung der Prinzipien von Macht und Recht. König und Parlament agierten fortan gemeinsam, was in der Praxis bedeutete, dass das Unterhaus in Abstimmung mit den anderen Gewalten handelte.
Die Praxis der gegenseitigen Abhängigkeiten
Der Monarch ernannte den Premierminister, der zwingend auf eine Mehrheit in beiden Häusern angewiesen war. Dabei half ihm der Schutz durch die Krone, die einträgliche Ämter an unabhängige Abgeordnete vergab. Auf diese Weise wurden die Abgeordneten an die Regierungsmehrheit gebunden. Dieses System wechselseitiger Abhängigkeiten wurde von den frühen Premierministern meisterhaft beherrscht. Später trat die mediale Präsenz in der neu entstandenen Öffentlichkeit als weiterer Faktor hinzu.
Der Einfluss der neuen Öffentlichkeit
Diese Entwicklung begünstigte das Unterhaus gegenüber der Regierung. Die Medien ermöglichten Minderheiten neue und breiter angelegte Oppositionsstrategien außerhalb des Parlaments. Diese Instrumente wurden besonders von den radikalen politischen Kräften gerne genutzt. Zu keinem Zeitpunkt ging es in diesen Debatten jedoch um das Konzept der Volkssouveränität. Weder die Krone noch das Parlament dachten in der Kategorie der direkten Herrschaft des Volkes.
Die Ablehnung der Volkssouveränität
Mit der Kompromisspraxis der gemeinsamen Souveränität waren freilich nicht alle Probleme gelöst. Zum einen widersprach dieses heterogene Gebilde den Effizienzidealen der Aufklärung. Das System wirkte wie ein aus der Zeit gefallenes verfassungsrechtliches Monstrum. Es entsprach ganz und gar nicht den neuen Ideen von Simplizität und rationaler Ordnung. Zudem ergab sich zwangsläufig die Frage, welches Parlament in der Formel der gemeinsamen Souveränität eigentlich gemeint war.
Die Frage der imperialen Repräsentation
Der Monarch hätte durchaus auch mit einer Vielzahl von gleichberechtigten Parlamenten verbunden sein können. Dies hätte die gemeinsame Souveränität für die verschiedenen Landesteile und die Kolonien wahrnehmen können. Aber dies hätte letztlich nichts anderes bedeutet als die Rückkehr zur alleinigen Herrschaft des Monarchen. Im Konfliktfall wäre der König das einzige Organ des Ausgleichs und damit faktisch Träger der gesamten Souveränität gewesen. Nur ein starkes Parlament mit umfassendem Repräsentationsanspruch konnte als adäquates Gegengewicht zur Macht der Krone agieren.
Die Zentralisierung der Macht in London
Darin waren sich Oberhaus und Unterhaus schon seit dem 17. Jahrhundert einig. Mit der Vereinigung der Parlamente im Jahr 1707 war ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan worden. Im Jahr 1720 ging das Parlament in London dann einen entscheidenden Schritt weiter. In einer offiziellen Erklärung sprach es sich das Recht der Steuergesetzgebung über Irland zu. Dies geschah ungeachtet des weiterhin bestehenden irischen Parlaments.
Die Durchsetzung der virtuellen Repräsentation
Ziel dieser Deklaration war es, dem König die ihm aus Irland zustehenden Steuergelder zu entziehen. Die Finanzen sollten fortan der strikten Kontrolle des Parlaments in London unterworfen werden. Damit wurde die ältere Tradition der Steuerbewilligung durch lokale Vertreter mehr oder minder außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle trat die Idee der virtuellen Repräsentation. Die virtuelle Repräsentation war in den Augen der Briten bei Weitem nicht so irrational, wie es die Amerikaner später glaubten.
Die theoretische Rechtfertigung der parlamentarischen Vorherrschaft
Sie war das Resultat einer neuen Form von Parlamentssouveränität innerhalb des britischen Systems. Sie gründete auf der theoretischen Annahme, dass die Abgeordneten die Interessen aller Untertanen der Krone vertraten. Dies galt unabhängig davon, ob die Abgeordneten überhaupt eine eigene Wählerschaft besaßen. Spätestens in den 1760er Jahren hatten sich diese Ideen bei den wichtigsten Rechtstheoretikern durchgesetzt. Nur die Iren liefen noch Sturm gegen diese Deklaration aus dem Jahr 1720.
Der Widerstand der irischen Bevölkerung
Das Gesetz wurde in der Praxis nur symbolisch gehandhabt, da das Steuerrecht bis zum Jahr 1800 beim irischen Parlament verblieb. Beide Seiten wussten um den paradigmatischen Charakter dieser Erklärung. Grundsätzlich handelte es sich bei der Politik der Ministerien um den Versuch, die Machtverhältnisse im gesamten Imperium neu zu ordnen. Unglücklicherweise deckte sich dieser Umbau in den 1760er Jahren mit den Bemühungen von Georg dem Dritten. Der Monarch wollte die angestammten Vorrechte zurückgewinnen, die ihm nach seiner Lesart der Doktrin zustanden.
Die Rückkehr des Monarchen in die Tagespolitik
Als selbstdefinierter patriotischer König forderte er mehr Einfluss in der Tagespolitik. Er kehrte damit nicht zu den absolutistischen Ansichten der vorherigen Dynastie zurück. Tatsächlich hat er mit seinen Eingriffen in den Konflikt die imperiale Macht des Parlaments verteidigt. Dies geschah und nicht die alleinige Macht der Krone gegenüber den Kolonien. Aus dem Blickwinkel der amerikanischen Kolonisten sah die verfassungsrechtliche Situation völlig anders aus.
Die abweichende Sichtweise der amerikanischen Kolonien
Ihr politisches System gründete auf den königlichen Privilegien des 17. Jahrhunderts. Diese Epoche war lange von der Idee des allein herrschenden Monarchen geprägt. Insofern war zuerst einmal der Monarch der Träger der kolonialen Souveränität. Dem Parlament in London kam gegenüber den Kolonien bestenfalls das Recht zu, den Außenhandel zu regulieren. In den Kolonien galt das Recht der lokalen Versammlungen und nicht das des Parlaments in London.
Die Legitimität der lokalen Versammlungen
Durch die intensivierte Teilhabe im Rahmen eines liberaleren Wahlrechts hatte sich eine neue Vorstellung entwickelt. Die lokalen Versammlungen verfügten dank der direkten Repräsentation der Vielen über eine eigene Legitimität. In Verbindung mit dem alten Theorem der allgemeinen Zustimmung entstand die Idee der direkten Repräsentation. Andererseits wurde die Idee der Volkssouveränität vorbereitet oder war in radikalen Kreisen bereits präsent. Diese Entwicklungen tasteten die königlichen Vorrechte nicht zwingend an.
Die Illusion der königlichen Allianz
Viele Kolonisten glaubten an die Notwendigkeit, den guten König gegen das machtbesessene Parlament verteidigen zu müssen. In der fluiden politischen Situation nach dem Jahr 1763 verschärften sich diese verfassungstheoretischen Fragen. Bislang waren sie durch die Praxis der wohlwollenden Vernachlässigung mit einem dünnen Firnis überdeckt worden. Die Briten hielten schon unter frühen Premierministern an der Doktrin der umfassenden Machtansprüche fest. Sie verzichteten jedoch klugerweise darauf, diese Ansprüche in der Vergangenheit auszutesten.
Das Ende der wohlwollenden Vernachlässigung
Umgekehrt taten die Amerikaner so, als gingen all diese Debatten sie nichts an. Sie fuhren fort, an ihre eigene Version von parlamentarischer Souveränität zu glauben. Nach dem Sieg im globalen Krieg funktionierte dieses Spiel jedoch nicht mehr. Für das Parlament in London drehte sich nun alles um die Frage der imperialen Souveränität. Die Ansprüche des Parlaments auf gesamtimperiale Repräsentation trafen auf die Bemühungen des Monarchen.
Die gemeinsame Front gegen die kolonialen Ansprüche
Wenn das Verfassungsverständnis der Kolonien sich durchsetzte, drohte das prekäre Gleichgewicht dauerhaft Schaden zu nehmen. Aus innenpolitischen Gründen war dies weder für das Parlament noch für die Krone akzeptabel. Niemand in London wollte einen echten Verfassungskonflikt heraufbeschwören. Einzig der Status quo sollte gegen die aufbegehrenden Kolonien verteidigt werden. Deswegen agierten die Parlamentsmehrheit und der Monarch gemeinsam gegen die amerikanischen Ansprüche.
Das fatale Missverständnis der traditionellen Freiheiten
Trotz seiner eigenen Ideen hat der Monarch letztlich die imperiale Macht des Parlaments verteidigt. Umgekehrt sahen die amerikanischen politischen Kräfte genau darin einen Anschlag auf ihre traditionellen Freiheiten. Sie betrachteten das Vorgehen aus London als puren Eingriff in ihre historischen Privilegien. Dieser unüberbrückbare Widerspruch machte den bewaffneten Konflikt schließlich unvermeidbar. Die unterschiedlichen Auffassungen von Recht und Macht führten unausweichlich in die Katastrophe.































